Auf Wunsch können Sie eine stundenweise, individuelle Betreuung erhalten.
Seit 01.07.2008 haben Menschen mit Pflegestufe 0, I, II oder III die Möglichkeit, neben den Leistungen für Pflege und Hauswirtschaft auch allgemeine Betreuungsleistungen bezahlt zu bekommen. Davon profitieren Personen, die an einer psychischen Erkrankung oder an einer Demenz leiden, sowie deren Angehörige. Denn besonders demenzielle Erkrankungen bedingen zumeist einen Betreuungsaufwand, der über den Unterstützungsbedarf bei den im Pflege-versicherungsgesetz genannten Verrichtungen hinausgeht.
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