Sie haben einen Antrag auf eine Pflegestufe bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt, der medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einer Pflegestufe zugeordnet. Die Kosten werden dann rückwirkend vom Tag der Antragstellung übernommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Überschreiten die erbrachten Leistungen den von der Pflegekasse genehmigten Betrag, so wird über die Differenz eine private Rechnung erstellt.
Um Enttäuschungen und Missverständnissen vorzubeugen ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Sie soll helfen, die Grund-versorgung zu sichern. MEDITAS informiert Sie gerne unverbindlich und kostenfrei. |